Staatsanwaltschaft Landshut stellt Ermittlungen gegen Wasserzweckverband ein


Ermittlungen nach anonymer Anzeige eingestellt

Die anonyme Anzeige bezog sich u.a. auf Untreuehandlungen (§266 Abs. 1 StGB) im Zusammenhang mit Rücklagen des Zweckverbands in Höhe von 11,8 Mio EUR sowie im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Kommunalberatungsunternehmens für Vermessungsleistungen in Höhe von 1,8 Mio EUR.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landshut lässt sich nicht nachweisen, dass die Verantwortlichen des Zweckverbands ihre Pflichten verletzt haben. Das Ermittlungsverfahren wird gemäß §170 Abs 2 StPO eingestellt.