BI unterstützt Normenkontrollverfahren gegen Gebührenerhöhung – Antwort auf Widersprüche


BI unterstützt Antrag eines Bürgers auf Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Bei der Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative vom 26.2.2024 in Rudelzhausen im Gasthaus Festner eröffnete der Vorsitzende des Vereins „Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz”, Ralf Schramm, den etwa 200 anwesenden Bürgern im bis auf den letzten Platz belegten Saal, dass die Bürgerintitiative einen Antrag für ein Normenkontrollverfahren („Normenkontrollklage”) eines Bürgers unterstützt. Der Antrag ging über einen beauftragten Rechtsanwalt bereits an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof raus.

Damit wird die aktuelle Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbands mit der Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von netto 1,50 Euro auf 3,19 Euro angegriffen. Diese massive Erhöhung ist für die BI, der vom Wasserversorger u.a. öffentlich präsentierte Unterlagen zu den Bilanzen 2021 und 2022, zum Haushalt 2024 und zur Gebührenkalkulation vorliegen, in keiner Weise nachvollziehbar.

Mit dem Verfahren soll die Gebührenkalkulation gerichtlich überprüft werden. Der Wasserversorger jedenfalls verweigert die Zusendung der ausführlichen Berechnungen. Das Angebot, die Unterlagen lediglich in den Amtsräumen des Zweckverbands einsehen zu dürfen, lehnt die BI als völlig unzulänglich und Affront gegen die Bürger strikt ab.Was hat er denn zu verbergen, fragt sich die BI und fordert die Veröffentlichung aller Unterlagen auf der Homepage des Zweckverbands!

In der Begründung zum Antrag auf das Normenkontrollverfahren werden auf 15 Seiten 11 Punkte vorgebracht und ausführlich begründet - von unwirtschaftlichem Handeln über die Rücklagen, über die der Wasserversorger bekanntlich ja lediglich Vermutungen anstellt, über Widersprüche zwischen den im November 2023 vorgestellten Bilanzen und den im Amtsblatt des Landkreises Kelheim veröffentlichten Jahresabschlüssen bis hin zu in den Unterlagen nicht auffindbaren Einnahmen wie der Strompreisbremse und den Einnahmen aus dem Datenankauf der Gemeinden. Von diesen Einnahmen behauptet der Zweckverband bislang nur, dass sie in der Gebührenkalkulation enthalten seien, die entsprechenden Posten hat er bisher allerdings versäumt aufzuzeigen, Gelegenheit hatte er genug.

Nun wird er vermutlich die Daten vor einem Gericht offenbaren müssen.

Wir bitten Sie daher, vor Klärung dieses Sachverhalts jegliche Maßnahmen zur Umsetzung der Sanierungen des Verwaltungsgebäudes zum jetzigen Zeitpunkt einzustellen und gegebenenfalls zu veranlassen, den Beschluss hierzu aufzuheben und mit Priorität ausschließlich nachweislich notwendige Sanierungen vorzunehmen.”

Antwort auf Widersprüche

Nun also sind die ersten Antwortschreiben auf Widersprüche bei den Bürgern im Briefkasten gelandet. Es sind wohl meist die gleichen. Wir gehen jetzt hier nicht näher auf die völlig unzulänglichen und widersprüchlichen Aussagen ein. Viel Mühe hat sich der Geschäftsführer jedenfalls nicht gegeben, den Verbleib von Geldern für die Bürger nachvollziehbar nachzuweisen. Dazu hat er jetzt Gelegenheit im Rahmen des Normenkontrollverfahrens.

Freundlicherweise bietet der Wasserversorger Ihnen in seiner Antwort ja an, die Widerspruchsbegründung bis 12.4.2024 zu ändern. Dieses Angebot können Sie ruhig annehmen.

Wir bieten Ihnen hierzu an, die 15-seitige ausführliche 11-Punkte-Begründung des Normenkontrollverfahrens 1:1 in einem neuen Musterschreiben zur Verfügung zu stellen, so dass Sie diese als geänderte Widersprüche an den Wasserversorger schicken können.

Hierzu bitten wir allerdings noch um etwas Geduld, die Frist zwingt uns ja nicht zur Eile und gut Ding will bekanntlich Weile haben. Und wir bemühen uns mit vollem Engagement um das „gut Ding”. Dann können Sie auch selbst sehen, welche umfangreichen und vielschichtigen Argumente der Antragsteller vorbringt, in jeder Zeile unterstützt durch die Bürgerinitiative.

Euer BI-Team