Jahreshauptversammlung – Unmut bei den Bürgern nach massiven Anschuldigungen durch den Verbandsvorsitzenden des Wasserzweckverbands in einem Presseartikel vom 27. April 2026


BI-Vorsitzender gibt bekannt, dass die BI einen Strafantrag wegen des Verdachts der üblen Nachrede bei der Staatsanwaltschaft Landshut eingereicht hat

Bei der Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative „Wasserversorgung Hallertau – Bürger für Transparenz” am vergangenen Donnerstag im Gasthaus Kirzinger in Mitterstetten war die Stimmung deutlich angespannt. Viele der anwesenden Bürger äußerten ihren Unmut über den Zweckverband und den Vorsitzenden. Auslöser waren öffentliche Aussagen des Verbandsvorsitzenden, in denen er laut BI-Sprecher Schramm die Bürgerinitiative für finanzielle Belastungen, Verzögerungen und sogar einen möglichen Stopp von Sanierungsmaßnahmen verantwortlich machte. Eigene Verantwortung für sein Handeln und Nichthandeln weist der Verbandsvorsitzende offenbar weit von sich, so Schramm.

Diese Aussagen haben nun, wie der BI-Vorsitzende mitteilte, zu einem an die Staatsanwaltschaft Landshut gerichteten Strafantrag wegen des Verdachts der üblen Nachrede geführt. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Wasserversorger mit dem Finger auf andere zeige und Bürger – Mitglieder einer Bürgerinitiative – für Fehler, die aus Sicht der BI in der eigenen Verantwortung des Zweckverbands liegen, in Geiselhaft nehmen wolle. Ursache sei ein Normenkontrollverfahren, das der Vereinsvorsitzende wegen der drastischen Gebührenerhöhung im Jahr 2024 von 1,50 Euro auf 3,19 Euro geführt habe. Im Februar dann das Urteil: Die Gebührensatzung ist unwirksam. Der Wasserversorger dürfe Kosten im Zusammenhang mit seinen Wassergästen, also eigenständigen Zweckverbänden, die große Wassermengen vom Zweckverband Hallertau beziehen, nicht den eigenen Anschlussnehmern aufbürden. Auch dürfe der von den Wassergästen verlangte Wasserpreis nicht willkürlich festgelegt werden, sondern bedürfe einer soliden Datenbasis. Die Antwort auf irgendeinen Zusammenhang zwischen diesem Verfahren und dem aktuellen desaströsen Zustand des Zweckverbands bleibe der Wasserversorger nach Auffassung Schramms bislang schuldig.

Nach einer kurzen Übersicht über die Entstehung der Bürgerinitiative, deren Umformung in einen Verein bis hin zum jüngsten Ergebnis des Normenkontrollverfahrens stellte Schramm eine aktuelle Online-Petition vor, die den Rücktritt des Geschäftsführers des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau fordert. Für nähere Begründungen verwies Schramm auf die Plattform change.org, die auch über die vor Kurzem ins Netz gestellte Homepage der Bürgerinitiative erreichbar sei.

Im weiteren Verlauf des Abends ging es zunächst um die Formalien wie den Kassenbericht. Kassiererin Olga Rubaniuk zeigte auf, dass der Verein im Jahr 2025 mit einem Kontostand von 2.280 Euro gestartet sei und auf der Einnahmenseite Spendeneinnahmen in Höhe von 3.735 Euro zu verzeichnen gehabt habe. Dem gegenüber schlugen Ausgaben für Zeitungsanzeigen, Gebühren und Anwaltskosten in Höhe von 5.432 Euro zu Buche. Damit betrug der Kontostand Ende April dieses Jahres noch 583 Euro.

In der folgenden allgemeinen Aussprache kamen dann Mitglieder und Gäste zu Wort. Dabei wurde unter anderem hinterfragt, ob die Kosten für die Datenaufnahme der Geschoss- und Grundstücksflächen in Höhe von bislang veranschlagten 1,9 Millionen Euro den erforderlichen Wirtschaftlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen genügten. Zumal der Wasserversorger in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrmals ähnliche Berechnungen vorgenommen habe – und zwar für wesentlich geringere Kosten „am Schreibtisch”. Schramm wies darauf hin, dass genau dies Teil des Normenkontrollverfahrens gewesen sei, in dem dieser Punkt als Normverletzung thematisiert worden sei. Bekanntlich seien dieser Punkt und weitere Aspekte vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jedoch nicht behandelt worden, da die angegriffene Gebührensatzung bereits aus einem anderen Grund für unwirksam erklärt worden sei.

Eine Zuhörerin zeigte sich verwundert darüber, dass sich der Zweckverband im Jahr 2020, als für die gesamten Sanierungsmaßnahmen noch von rund 17 Millionen Euro die Rede gewesen sei, dafür entschieden habe, sämtliche Kosten ausschließlich über einmalige Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Damals habe ein Kommunalberatungsbüro für eine vollständige Finanzierung über den Wasserpreis einen Kubikmeterpreis von 2,50 Euro veranschlagt. In der damaligen Niedrigzinsphase von unter einem Prozent Zinsen wäre dies nach Ansicht der Zuhörerin offensichtlich leicht zu stemmen gewesen. Stattdessen habe sich der Wasserversorger auf die Variante der Verbesserungsbeiträge festgelegt – mit der Folge jahrelanger Verzögerungen bei gleichzeitig steigenden Zinsen und Baukosten. Nach Einschätzung der BI seien aus den ursprünglich 17 Millionen inzwischen mindestens 40 Millionen Euro geworden.

Völlig unklar sei derzeit auch, ob der größte Wassergast, die Baumgartner Gruppe, sich angesichts der von ihm verlangten hohen Beiträge für Sanierungsmaßnahmen des Zweckverbands Hallertau nicht möglicherweise dazu entschließe, das Geld in eine eigene Wasserversorgung zu investieren und sich vom Zweckverband abzukoppeln. Somit sei auch völlig offen, so der BI-Vorsitzende, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Kostenbeteiligung der Wassergäste bei den Sanierungsmaßnahmen erfolge. Nach seiner Kenntnis sei noch immer ein Rechtsstreit zwischen dem Zweckverband Hallertau und seinem größten Wassergast anhängig. Dann stelle sich auch die Frage, ob geplante und bereits fertiggestellte Sanierungsmaßnahmen nicht möglicherweise überdimensioniert seien. In diesem Fall, so die Einschätzung des BI-Vorsitzenden, dürften die Kosten nicht vollständig auf die Anschlussnehmer abgewälzt werden.

Ein Zuhörer warf eine ganz spannende Frage auf. Er rechnete die Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung von 1,50 auf 3,19 Euro sowie aus der Verdoppelung der Grundgebühr vor. Bei etwa 2 Millionen Kubikmeter (ohne Wassergäste) käme man auf eine Summe von etwa 4 Millionen Euro pro Jahr. In der bis zum Jahr 2035 veranschlagten Sanierungsdauer könne man damit nach seiner Auffassung die Sanierungsmaßnahmen finanzieren. Auch mit der vom Wasserversorger vorgebrachten Begründung dieser drastischen Erhöhungen vor allem mit geplanten Leitungssanierungen sowie gestiegenen Personalkosten ließe sich die Gebührenerhöhung seiner Meinung nach nicht erklären. Deswegen zeigte er Unverständnis dafür, wozu noch Verbesserungsbeiträge erhoben werden sollen, oder mit anderen Worten: was macht der Wasserversorger mit den Millionen Mehreinnahmen?

Der BI-Vorsitzende wies ergänzend darauf hin, dass die systematischen Leitungssanierungen seiner Meinung nach nicht direkt in die Gebühren einfließen dürften, da dies keine laufenden Kosten bzw. Reparaturen seien. Vielmehr müsse man dies als Teil einer systematischen Gesamtsanierung des über 700 km langen Kanalnetzes verstehen. Die Kosten müssten daher nach seinem Verständnis über die Lebensdauer der Leitungen abgeschrieben werden. Auch dieser Kritikpunkt sei Teil des Normenkontrollverfahrens gewesen.

Ein weiterer Bürger appellierte an den Zweckverband, dieser sei für die Bürger da und nicht umgekehrt. Der Wasserversorger dürfe sich nicht nach Belieben am Kunden bedienen. Weiterhin mahnte er an, dass der Zweckverband nach jahrelanger Blockade endlich mit der BI ins Gespräch kommen solle, um gemeinsame Lösungen zu diskutieren.

Schramm betonte, dass die BI in der Vergangenheit nicht nur dem Wasserversorger, sondern auch den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und den betroffenen Landräten mehrfach Gespräche angeboten habe, die allerdings kategorisch abgelehnt wurden. Dennoch, so schloss der BI-Vorsitzende mit versöhnlichen Worten, sei die BI auch weiterhin bereit zu Gesprächen und zuversichtlich, dass man gemeinsam die angespannte Situation beim Zweckverband lösen könne.