Gemeinsame Presseerklärung von Wasserzweckverband und Bürgerinitiative


Am 22. Juli fand ein etwa zweistündiges Gespräch zwischen Vertretern der BI und des Zweckverbands statt.

Am vergangenen Mittwoch trafen sich Vertreter des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau und der Bürgerinitiative Wasserversorgung Hallertau – Bürger für Transparenz e.V. erstmals zu einem rund zweistündigen Gespräch, um die aktuelle Situation nach dem rechtskräftigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Unwirksamkeit der Gebührensatzung zu erörtern.

Das Gespräch verlief in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre. Im Mittelpunkt standen die Herausforderungen bei der Erarbeitung einer rechtssicheren neuen Gebührensatzung sowie bei der Finanzierung der anstehenden Investitionen in die Wasserversorgung.

Die Bürgerinitiative hat ihre Einschätzung zu den aus ihrer Sicht wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erläutert. Hierzu gehören insbesondere Fragen der künftigen Gebührenkalkulation.

Im Gespräch bestand Einvernehmen darüber, dass den Beziehungen zu den Wassergästen des Zweckverbands bei der Erarbeitung tragfähiger und rechtssicherer Lösungen eine wesentliche Bedeutung zukommt. Ziel muss es sein, eine dauerhaft tragfähige und rechtssichere Grundlage für die Finanzierung der Wasserversorgung zu schaffen.

Die Bürgerinitiative hat dem Zweckverband angeboten, ihre in den vergangenen Jahren sowie im Zusammenhang mit dem Normenkontrollverfahren gewonnenen Erkenntnisse und ihre fachliche Auseinandersetzung mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in den weiteren Prozess einzubringen. Dieses Angebot versteht sich ausdrücklich als Beitrag zu einer sachorientierten Lösungsfindung im Interesse aller Gebührenzahler und der langfristigen Zukunftssicherung der Wasserversorgung.

Beide Seiten waren sich einig, dass Transparenz, ein offener Dialog und eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Bewertung wichtige Voraussetzungen für tragfähige Entscheidungen sind. Das Gespräch soll daher den Auftakt für einen konstruktiven Austausch bilden, ohne dass dadurch die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten oder unterschiedliche Auffassungen in einzelnen Sachfragen berührt werden.

Ziel bleibt eine rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und für alle Beteiligten nachvollziehbare Ausgestaltung der Wasserversorgung im Verbandsgebiet.