Entweder die Wassergäste zahlen, was der Wasserversorger ihnen diktiert, oder Hahn zu. So etwas haben die Verbandsräte doch tatsächlich am vergangenen Mittwoch einstimmig beschlossen - Wie zuvor schon der Werkausschuss. Traurig anzusehen für uns Vorstandsmitglieder der BI "Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz", die diese Tragödie miterlebt haben.
Diese folgenschwere Entscheidung wurde natürlich offenbar getroffen, ohne sich groß um lästige Details wie Rechtsgrundlagen zu kümmern. Denn danach hat offenbar niemand gefragt.
Nun - die Wassergäste bezweifeln die korrekte Berechnung ihres Wasserpreises und fechten das derzeit in einem Gerichtsverfahren aus. Ein normaler Vorgang, sollte man meinen. Denn der Wasserversorger hat offensichtlich eine nachvollziehbare und transparente Gebührenkalkulation nicht vorgelegt.
Aber Moment mal, das erinnert doch stark an die Gründe, warum die Bürgerinitiative die aktuelle Gebührenkalkulation für die Wassergebührenerhöhung auf 3,19 Euro netto anzweifelt. Auch hier muss die Vorlage der Kalkulation gerichtlich erzwungen werden. Pflegt der Wasserversorger hier etwa eine unrühmliche Tradition?
Es hat den Anschein, als ob der Wasserversorger nun, noch bevor überhaupt die Korrektheit der Kalkulation nachgewiesen ist, eine immense Drohkulisse aufbauen will, um das Verfahren zu beenden und sich einer Vorlage der Gebührenkalkulation für die Wassergäste zu entziehen. In Wirklichkeit ist es aber derzeit doch vielmehr der Wasserversorger, der erheblich unter Druck steht. Was geht denn da in den Köpfen der Führungsetage des Zweckverbands vor?
An den Wasserversorger: Lautstark jammert ihr über Anwalts- und Gerichtskosten und den immensen Verwaltungsaufwand. Doch all das verursacht ihr selbst. Ja, ihr! Ihr hättet einfach nur die Kalkulationen nachvollziehbar und transparent offenlegen brauchen, wie die Wassergäste und die BI das von euch gefordert haben. Was habt ihr denn zu verbergen?Ralf Schramm
1. Vorsitzender der Bürgerinitiative „Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz”